VERMESSUNGSINGENIEUR STRUPPEK VOLKER
ICH VERMESSE PUNKTGENAU
Ich vermesse und vernetzte Ihre Heimat
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Beleihung Bezirksregierung Münster) bin ich befugt, hoheitliche Vermessungen durchzuführen und Beurkundungen vorzunehmen. Neben dieser behördlichen Funktion bin ich zudem privatrechtlich tätig in der Ingenieurvermessung.
Zu meinen Leistungen gehören:
- Gebäudeeinmessungen
- Teilungsvermessungen
- Industrievermessung
- CAD-Dienstleistungen
- Ingenieurvermessungen
- Tiefbau-Planungsbüro
- Hochbau-Planungsbüro
- Deponievermessung
- Topographische Bestandsaufnahme
Ich bin so vermessen - es gibt immer etwas zu vermessen
Nach langjähriger Tätigkeit in einem Vermessungsbüro als Vermessungsassessor habe ich den Schritt in die Selbstständigkeit unternommen und das Vermessungsbüro ÖbVI Volker Struppek im April 2012 gegründet. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist mir vom Staat eine hoheitliche Aufgabe übertragen worden. Aufgrund der Beleihung durch die Bezirksregierung Münster bin ich befugt, hoheitliche Vermessungen durchzuführen und Beurkundungen vorzunehmen. Neben dieser behördlichen Funktion bin ich zudem privatrechtlich tätig (Ingenieurvermessung).
Meine Leistungen im Überblick
Die hoheitliche Vermessung oder auch „Katastervermessung“ steht in engem Zusammenhang mit meiner öffentlichen Bestellung. Diese Vermessungen werden entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften über die Durchführung von hoheitlichen Vermessungen ausgeführt. Die Bezahlung dieser Vermessungsleistung richtet sich nach der „Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen“. Die Gebühren sind für alle ÖbVI in Nordrhein-Westfalen bindend und nicht frei verhandelbar.
Beispiel (Gebäudeeinmessungen)
- Normalherstellungskosten der Gebäude NHK 2000
- 0 – 25.000
- 25.001 – 75.000
- 75.001 – 300.000
-
Gebühr in € - 300
- 480
- 830
Für Sie als Auftraggeber:
- Amtliche Lagepläne, Baulastpläne
- Amtliche Grenzanzeigen
- Grenzvermessungen
- Gebäudeeinmessungen, Sockelabnahmebescheinigungen
- Teilungsvermessungen
Die Ingenieurvermessung steht in engem Zusammenhang mit der Planung, der Bauausführung und der Überwachung von Bauwerken, technischen Objekten oder natürlichen Objekten.
Für Sie als Auftraggeber:
- Planungsgrundlage, topographische Bestandserfassung
- Entwurfsvermessung
- Industrievermessung (Bestandsdokumentation, Leitungsdokumentation)
- Ingenieurvermessung im Hoch- und Tiefbau, z.B. Grobabsteckung für die Baugrube, Feinabsteckung auf Schnurgerüst, baubegleitende Kontrollmessungen
- Deponievermessung, z.B. Bestandspläne, baubegleitende Vermessung, jährliche Setzungsmessung
Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass sich Werbung oder Wettbewerb nicht in Einklang mit der neutralen Stellung des ÖbVI zu bringen ist. Daher ist es mir nicht gestattet, an dieser Stelle Auskunft über durchgeführte Projekte
oder Auftraggeber zu geben, sodass Sie sich über meine Leistungsfähigkeit informieren können. Gerne gebe ich Ihnen telefonische Auskunft oder Sie nutzen das Kontaktformular.